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Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Mit der erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung legst du das Fundament für deine Karriere im Sicherheitsgewerbe. Ob als Sicherheitskraft im Objektschutz, bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel – dieses anerkannte Qualifikationszertifikat eröffnet dir vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten.
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Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – dein Einstieg in die Sicherheitsbranche
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Sie ist die Grundlage für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe – ob als Sicherheitskraft im Objektschutz, Revierdienst oder bei Veranstaltungen.
Die Sicherheitsfachschule von Securitas bereitet dich gezielt auf die Inhalte und Anforderungen der Prüfung vor. In praxisnahen Trainings und intensiven Vorbereitungskursen vermitteln wir dir genau das Wissen, das du brauchst, um die IHK-Prüfung sicher zu bestehen.
Inhalte der Vorbereitung:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (inkl. Gewerbe- und Datenschutzrecht)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Straf- und Verfahrensrecht, inkl. Umgang mit Waffen
Unfallverhütungsvorschriften für Sicherheitsdienste
Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz
Grundlagen der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung:
Mindestalter 18 Jahre
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Gut zu wissen:
Die Sachkundeprüfung bestätigt deine fachliche und persönliche Eignung und ist ein entscheidender Schritt auf deinem Weg in eine sichere berufliche Zukunft – wir begleiten dich dabei.
Zum Kurs der Sicherheitsfachschule
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Solltest du weitere Fragen haben, zögere bitte nicht, uns diese mitzuteilen – wir helfen dir gerne weiter!
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§ 34a GewO – Sachkundeprüfung: Was ist das?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung hat nach der BewachV den Zweck, den Nachweis zu erbringen, dass sachkundige Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.
Für folgende Bewachungstätigkeiten ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO erforderlich:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Kaufhausdetektive zum Schutz vor Ladendieben
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende oder Flüchtlinge in leitender Funktion
Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Bei Vorliegen folgender Nachweise ist der Nachweis der Sachkundeprüfung nicht erforderlich:
1. Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
a) als geprüfte Werkschutzfachkraft,
b) als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
c) als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
d) als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
e) als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit,
f) als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin,
2. Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung
mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr,
3. Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen
Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zusätzlich ein Nachweis über eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer über die Sachgebiete nach § 7 Nummer 5 bis 7 vorliegt (5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, 6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und 7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.)
Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung durchgeführt haben, bedürfen nicht der Sachkundeprüfung nach § 9. Der Gewerbetreibende bescheinigt diesen Personen, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.
Wo kann ich die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen?
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch eine anbietende Industrie- und Handelskammer (IHK)
Für die Prüfungsteilnahme ist grundsätzlich und aus rechtlicher Sicht keine Prüfungsvorbereitungsschulung notwendig, jedoch dringend anzuraten. Bei Durchfallquoten von durchschnittlich 60 % bis 65 % sind empfiehlt sich eine gründliche und fundierte Vorbereitung.
Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die Kosten für die Sachkundeprüfung richten sich nach den Preistabellen der jeweiligen Kammer und liegen derzeit zwischen ca. 250-500 EUR.
Für die Prüfungsvorbereitung stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Selbstbestimmtes Lernen mit Büchern, Skripten, Lernkarten, etc. (ca. 50-100 EUR)
Präsenzlehrgänge in Form von Vollzeitunterricht oder Abendkursen. Die Kosten variieren stark nach Anbieter, Qualität und Vorbereitungszeit
Online-Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Auch hier variieren die Kosten je Anbieter und Qualität
Wer bezahlt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:
Eigenleistung
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen alternativen Träger
Gegebenenfalls der aktive oder zukünftige Arbeitgeber, z. B. Securitas
Der Arbeitgeber (z. B. Securitas), z. B. bei Aufgabenwechsel von allgemeinen Bewachungsaufgaben hin zu Bewachungsaufgaben, die den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erfordern machen
Bei Einsatz von Wachpersonen bei Kunden, die vertraglich auf den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bestehen (Kundenwunsch)
Findet die Maßnahme in der Arbeitszeit oder in der Freizeit statt?
Die Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung sowie die Sachkundeprüfung selbst kann nach eigener Planung oder nach einem Personalentwicklungsplan erfolgen.
Die Prüfungsvorbereitung und/oder Prüfung kann als Arbeitsleistung bewertet werden und durch den Arbeitgeber (z. B. Securitas) oder ggf. durch einen Träger erfolgen. Alternativ dazu kann die zu prüfende Person eine gesamtheitliche Eigenleistung erbringen oder mit dem Arbeitgeber anteilige Leistungsvereinbarungen abschließen.