Die Mitarbeiter*innen des KOD sorgen für Ordnung in unserer Stadt. Sie kontrollieren, klären auf, geben Auskunft und ahnden Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten. Die besondere Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Der KOD ist durch seine Uniform für die Bevölkerung jederzeit erkennbar und ansprechbar. Bürger*innen haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Vorkommnissen oder drohenden Missständen direkt an die Kräfte des KOD vor Ort zu wenden. Darüber hinaus ist der KOD präventiv und beratend tätig und seine Mitarbeiter*innen stehen unmittelbar als kompetente städtische Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen repräsentieren mit ihrem Auftreten und ihrem Handeln die Landeshauptstadt Kiel.
In seinem Einsatzgebiet ist der KOD für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen sowie Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig und trägt dazu bei, dass Kiel eine attraktive und sichere Stadt bleibt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Ordnungsdienst besondere Befugnisse, z.B. Personalien feststellen, Erteilung von mündlichen Verwarnungen, Platzverweise aussprechen und durchsetzen, Gegenstände sicherstellen oder Fahrzeuge abschleppen lassen.
Das erinnert an die Aufgaben der Polizei und tatsächlich arbeitet der KOD eng mit der Landespolizei zusammen. Dennoch hat der KOD einen deutlich anderen Auftrag als die Polizei und übernimmt vielseitige Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Ordnung, die das Leben der Menschen in der Landeshauptstadt unmittelbar lebenswert machen.
Während der dreijährigen Berufsausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten lernst du, besonders gut mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen umzugehen. Als Verwaltungsfachangestellte*r im Kommunalen Ordnungsdienst bist du gemeinsam mit den Kolleg*innen des KOD im Außen- und Schichtdienst in Uniform unterwegs. Verwaltungstätigkeiten wie z.B. Einsatzberichte oder Protokolle schreiben, zählen ebenfalls zu deinem Aufgabengebiet.
Hier findest du weitere Informationen zur Verwaltungsfachangestelltenausbildung.
Drei Jahre
Praxis
Die Praxis wird in verschiedenen Bereichen des Bürger- und Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Kiel vermittelt. Der Schwerpunkt der praktischen Ausbildung liegt hierbei im Bereich der Gefahrenabwehr und des Ordnungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Vollzugsrechts.
Theorie
Die Theorie wird im Blockunterricht im Regionalen Bildungszentrum - Wirtschaft - Standort Westring 444, 24118 Kiel vermittelt.
Ergänzt wird die theoretische Ausbildung durch zwei Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Bordesholm, die gezielt auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten.
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. April 2025 (brutto)
1. Ausbildungsjahr: 1.293,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.343,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.389,02 Euro
Die Bewerber*innen absolvieren einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch weitere Auswahlschritte und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.
Die Bewerber*innen absolvieren unter anderem einen Fitnesstest.
Dieser umfasst folgende Übungen:
Nach jeder Übung haben die Teilnehmer*innen 30 Sekunden Pause.
Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.
WICHTIG ZU WISSENDas Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn 2026 ist abgeschlossen. Du kannst dich zum Sommer 2026 für den Ausbildungsbeginn am 1. August 2027 bewerben.
Nora Pflugradt
0431 901-2204
Nora.Pflugradt@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Personal- und Organisationsamt
Ausbildung
Postfach 1152
24099 Kiel
Besuchsadresse
Rathaus Hopfenstraße
Hopfenstraße 30
24103 Kiel
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