Um sich in unserer Uniklinik mit einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung für eine Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf bewerben zu können, benötigen Sie:
Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Uniklinik RWTH Aachen begrüßen zu dürfen und unterstützen Sie gerne - falls erforderlich - beim Prozess der deutschen Berufsanerkennung.
*Ergänzung zum Feststellungsbescheid:
Wenn Sie in NRW arbeiten und wohnen möchten, ist die zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe die Bezirksregierung in Münster. Dort werden die Unterschiede der ausländischen Berufsqualifikation mit den in Deutschland geltenden Ausbildungsinhalten überprüft. Häufig werden wesentliche Unterschiede festgestellt. Diese werden in einem Feststellungsbescheid (sogenannter Defizitbescheid) benannt. Diese Unterschiede werden im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland ausgeglichen (entweder in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung). Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, so erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid, den Sie bitte beifügen. In diesem Fall ist keine Qualifizierungsmaßnahme erforderlich.
Hier der Link zur zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe: Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (bezreg-muenster.de)
Sobald uns Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.
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